Steuerberaterin Cornelia Lindner
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Jahres­abschlüsse


Für die Erstellung von Steuererklärungen ist bei Unternehmen zum Jahresende ein Jahresabschluss in Form einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschussrechnung erforderlich. Unterjährig können beispielsweise aufgrund von Gesellschafterwechsel, Unternehmensverkäufen oder Rechtsformwechsel, Zwischenabschlüsse aufzustellen sein.




Meine Leistungen im Überblick


  • Plausibilitätsprüfung der unterjährigen Buchhaltung
  • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Bilanzen (u.a. Handels-, Steuer-, Liquidationsbilanz)
  • Zwischenabschlüsse, vorläufige Abschlüsse
  • Jahresabschlussgespräch