Jahresabschlüsse
Für die Erstellung von Steuererklärungen ist bei Unternehmen zum Jahresende ein Jahresabschluss in Form einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschussrechnung erforderlich. Unterjährig können beispielsweise aufgrund von Gesellschafterwechsel, Unternehmensverkäufen oder Rechtsformwechsel, Zwischenabschlüsse aufzustellen sein.
Meine Leistungen im Überblick
- Plausibilitätsprüfung der unterjährigen Buchhaltung
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Bilanzen (u.a. Handels-, Steuer-, Liquidationsbilanz)
- Zwischenabschlüsse, vorläufige Abschlüsse
- Jahresabschlussgespräch
