Für die Erstellung von Steuererklärungen ist bei Unternehmen zum Jahresende ein Jahresabschluss in Form einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschussrechnung erforderlich. Unterjährig können beispielsweise aufgrund von Gesellschafterwechsel, Unternehmensverkäufen oder Rechtsformwechsel, Zwischenabschlüsse aufzustellen sein.